Die UFS berät, begleitet und vertritt Armutsbetroffene kostenlos bei Anliegen zum Sozialhilferecht. Zudem führt sie Schulungen zum Sozialhilferecht durch und setzt sich öffentlich für menschenwürdige Sozialhilfeleistungen ein. Zuständigkeitsgebiete: Kantone Zürich, Aargau, St. Gallen, Thurgau, Schaffhausen, Glarus, Graubünden, Appenzell Innerrhoden und Appenzell Ausserrhoden.
Der Erstkontakt erfolgt immer telefonisch. Das Beratungstelefon T 043 540 50 41 ist zu obengenannten Zeiten besetzt.
